Übernahme von kaufmännischen, technischen und rechtliche Aufgaben im Interesse des Eigentümers
Als kaufmännische Tätigkeiten bezeichnet man Aufgaben im Bereich Verwaltung, Finanz- und Rechnungswesen. Typische Aktivitäten umfassen Organisation, Abwicklung von Korrespondenz, Rechnungsstellung, Telefondienst und Beratung.
Zu den technischen Aufgaben zählen z.B. der Betrieb und die Kontrolle von Heizungsanlagen, die Beauftragung und Überwachung von Dienstleistern und die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahme.
Die Erstellung von Mietverträgen, Kündigungen und die Aufstellung/ Einhaltung der Hausordnung gehören zu den rechtlichen Aufgaben.